Wichtige Aktualisierung: Die Junta de Andalucía vereinfacht die Übertragung von Ferienvermietungslizenzen

Veröffentlichung: 27 Okt.. 2025
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Wichtige Neuigkeiten für Immobilieneigentümer und Investoren in Andalusien: Seit April 2025 ist die ausdrückliche vorherige Zustimmung der Eigentümergemeinschaft erforderlich, um eine Immobilie als Ferienunterkunft zu vermieten. Diese Regelung, die eingeführt wurde, um mehr Kontrolle und Transparenz im Tourismussektor zu schaffen, wurde nun von der Junta de Andalucía weiter präzisiert.

Voraussetzungen für die Registrierung einer Ferienunterkunft

Um eine Ferienwohnung in Andalusien legal zu betreiben, müssen Eigentümer zwei wichtige Registrierungen vornehmen:

  • Das Tourismusregister von Andalusien (Registro de Turismo de Andalucía), das die Nutzung einer Immobilie als touristische Unterkunft genehmigt.
  • Das Einheitliche Mietregister (Registro Único), das für die Vermietung von Kurzaufenthalten über Online-Plattformen erforderlich ist, die Verträge zwischen Gastgebern und Gästen auf Distanz ermöglichen (wie Airbnb oder Booking).

In den meisten Fällen sind beide Registrierungen notwendig, um vollständig gesetzeskonform zu handeln.

Eigentümerwechsel: Klarstellung zur Zustimmung der Eigentümergemeinschaft

Im August 2025 veröffentlichte die Generaldirektion für Rechtssicherheit und Öffentliches Vertrauen (Dirección General de Seguridad Jurídica y Fe Pública, DGSJFP) eine wichtige Entscheidung über die Natur der andalusischen Tourismuslizenz. Sie stellte klar, dass die Tourismuslizenz nicht personenbezogen ist, sondern an die Immobilie selbst gebunden ist – nicht an ihren Eigentümer.

Das bedeutet, dass eine bestehende Lizenz beim Verkauf einer Immobilie weiterhin gültig bleibt und automatisch auf den neuen Eigentümer übergeht.

Bis vor Kurzem vertrat jedoch die Junta de Andalucía eine gegenteilige Auffassung. In der Praxis verlangte sie weiterhin ein Zertifikat oder Sitzungsprotokoll der Eigentümergemeinschaft, das die ausdrückliche Genehmigung der touristischen Nutzung nachweist, mit der Zustimmung von mindestens drei Fünfteln der Eigentümer und Stimmanteile.

Die Junta de Andalucía ändert ihre Haltung

Angesichts dieser widersprüchlichen Auslegung wandte sich die Kanzlei Pérez de Vargas Abogados im August und September 2025 schriftlich an die Junta de Andalucía, um eine Anpassung an die Auslegung der DGSJFP zu erreichen.

Diese Woche veröffentlichte die Junta de Andalucía eine schriftliche Stellungnahme, in der sie einen entscheidenden Kurswechsel bestätigt:

„Es ist nicht mehr erforderlich, die ausdrückliche und gültige Zustimmung der Eigentümergemeinschaft in Fällen eines Eigentümerwechsels vorzulegen, der die Übertragung der Immobilie beinhaltet.“

Bedeutung für Immobilieneigentümer

Diese Entscheidung ist ein positiver Schritt für Eigentümer und Investoren in ganz Andalusien. Die neue Regelung beseitigt unnötige bürokratische Hürden und vereinfacht Immobilientransaktionen, bei denen bereits eine Tourismuslizenz besteht.

Ab sofort bleibt eine bestehende Tourismuslizenz beim Verkauf einer Immobilie gültig und aktiv, ohne dass eine neue Genehmigung der Eigentümergemeinschaft eingeholt werden muss.

Fazit

Die aktualisierte Position der Junta de Andalucía sorgt für mehr Rechtssicherheit und Klarheit auf dem andalusischen Immobilienmarkt. Käufer und Investoren können mit größerem Vertrauen agieren, da eine eingetragene Tourismuslizenz automatisch auf den neuen Eigentümer übergeht – ein entscheidender Vorteil beim Erwerb renditestarker Immobilien.

Marbella Hills Homes verfolgt kontinuierlich die neuesten rechtlichen und regulatorischen Entwicklungen, die den Immobilienbesitz und Investitionen im Süden Spaniens betreffen. Für weitere Informationen zu Tourismuslizenzen, Eigentumsübertragungen oder rechtlicher Beratung steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung. Wir arbeiten eng mit führenden Anwälten zusammen, um sicherzustellen, dass Ihre Investition geschützt und vollständig gesetzeskonform bleibt.