Immobilienkauf in Spanien

Veröffentlichung: 5 Okt. 2018
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Der spanische Immobilienkaufprozess ist ein einfaches Verfahren und Sie sollten im Allgemeinen folgende Schritte erwarten:

• Unterschreiben Sie eine Reservierungsvereinbarung. Dies beinhaltet eine Anzahlung, um sicherzustellen, dass der Verkäufer die Immobilie vom Markt entfernt und in der Regel zwischen € 6.000 und 1% kostet, abhängig vom Kaufpreis. Die Gelder werden von Ihrem Anwalt oder Agenten in einem Treuhand- oder Kundenkonto gehalten.

• Unterschreiben Sie den vollständigen privaten Kaufvertrag nach etwa zehn Tagen. Es ist sowohl von Ihnen als auch vom Verkäufer unterschrieben und Sie zahlen eine Anzahlung von 10 bis 20 Prozent des Kaufpreises. Während dieser Zeit schließt Ihr Anwalt alle Suchen von der Immobilie ab, um zu bestätigen, dass der Verkäufer tatsächlich der aktuelle Eigentümer ist und dass alle Zahlungen und Schulden auf dem neuesten Stand sind. Sollte es ein rechtliches Problem geben, das den Verkauf verhindert, werden Sie zu diesem Zeitpunkt Ihre Anzahlung zurückerhalten. Wenn der Verkäufer sich aus dem Verkauf zurückzieht, muss er Ihnen den doppelten Betrag der erhaltenen Anzahlung zahlen. Wenn Sie jedoch aussteigen, verlieren Sie Ihre Anzahlung.

• Unterschreiben Sie den Kaufvertrag. Sobald die Suche abgeschlossen ist, unterzeichnen beide Parteien den Hauptvertrag über den Verkauf in einem öffentlichen Notariat und Sie bezahlen die vereinbarte Schlusszahlung plus Kaufsteuern.

• Grundbuchdokumente werden vom Notar beim Grundbuchamt vorgelegt, damit die Liegenschaft auf Ihren Namen übertragen wird. Bedenken Sie, dass die endgültige Registrierung der Eigentumsurkunde mehrere Monate dauern kann.

Hinweis: Wenn Sie eine Immobilie als Bauprojekt in Spanien erwerben, werden die Zahlungen normalerweise in verschiedenen Phasen des Bauprozesses vorgenommen. Der Entwickler muss Ihnen Bankgarantien bereitstellen, um jede Zahlung zu schützen.

Anschaffungskosten

Je nach Kaufort zwischen 10 und 14 Prozent des Kaufpreises für Umsatzsteuer (Stempelsteuer), Notargebühren und Grundbuchgebühren. Wenn Sie eine spanische Hypothek aufnehmen, müssen Sie weitere 2 bis 4 Prozent hinzufügen.

Die Anwaltskosten werden in der Regel mit 1 Prozent zzgl. MwSt. Berechnet (bei Neubauten beträgt die Mehrwertsteuer 10 Prozent).